Regionalplan

Ordnung muss sein

Wo Windanlagen geplant und errichtet werden dürfen ist genau geregelt.
‍Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Windeignungsgebiets 01 Altlandsberg des rechtskräftigen Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, in Kraft getreten am 16.10.2018.


Der Regionalplan steuert die Errichtung von Windenergieanlagen durch die Festlegung von Eignungsgebieten. Ziel ist die räumliche Konzentration von raumbedeutsamen Windenergieanlagen auf geeignete, möglichst konfliktarme Bereiche. Außerhalb der Eignungsgebiete wird die Planung und Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ausgeschlossen.
 
Im Planungsbereich Oderland-Spree wird die Windenergienutzung in 33 Eignungsgebieten mit einer Eignungsgebietsausweisung von 1,6 % der Gesamtfläche der Region (7.378 ha) konzentriert. Gleichzeitig wird über den Regionalplan auf 98,4 % der Regionsfläche die Windenergienutzung ausgeschlossen. [QUELLE: https://www.rpg-oderland-spree.de/regionalplaene/teilregionalplan-windenergienutzung]